Parken außerorts auf Vorfahrtstraßen

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Giuseppe am 16. Juni 2013:
Bei der Frage 1.4.42.-104 : Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt ? Richtig ist : Parken auf dem Seitenstreifen sowie Halten am rechten Fahrbahnrand Bei der Frage 1.12.-002 : Wo ist Parken verboten ? Richtig ist : Auf Vorfartstraßen außerhalb geschossener Ortschaften sowie Fahrbahnmarkierungen... Jetzt frage ich mich : Beide Parkmöglichkeiten sind außerhalb/außerorts auf Vorfahrtstraßen , warum ist es einmal verboten und einmal erlaubt zu parken ? Wo ist hier der Unterschied bei den Vorfahrtstraßen zu erkennen ? Gibts einen Unterschied zu außerorts oder außerhalb ? Ich bitte hier um Antwort , wo der Unterschied liegt . Mit freundlichen Grüßen Giuseppe

Alex Admin am 16. Juni 2013:
Hallo Giuseppe, es ist grundsätzlich verboten auf den Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn zu parken. Auf dem Seitenstreifen ist es dagegen erlaubt.

Giuseppe am 16. Juni 2013:
Hallo Alex , ja dann ist dass jetzt klar , aber wenn 3 Meter zwischenraum ist , darf man angeblich wieder ? Gruß Giuseppe

Alex Admin am 16. Juni 2013:
Hallo Giuseppe, das Parken auf der Fahrbahn auf einer Vorfahrtsstraße außerorts ist verboten, ohne Ausnahmen. Die 3m beziehen sich ganz allgemein auf eine durchgezogene Linie in der Fahrbahnmitte (Fahrstreifenbegrenzung). Sofern das Parken an der Stelle erlaubt ist, müssen 3m frei bleiben.

Giuseppe am 16. Juni 2013:
Hallo Alex , danke für die Mühe und der präzisen Antwort , ich habe das jetzt alles verstanden.

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