Frage 2.2.02-201:
Für welche Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden, muss auf Bundesfernstraßen eine Benutzungsgebühr entrichtet werden?

2.2.02-201, 2 Punkte

Für Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 7,5 t

Für Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7,5 t

Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7,5 t

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Antwort für die Frage 2.2.02-201

Informationen zur Frage 2.2.02-201

Führerscheinklassen: C, C1.

Fehlerquote: 32,0 %

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