Lorenz
am 20. November 2012:
Hallo,
ein Hinweis zu Frage 1.2.12-105, 3 Punkte:
Meines Wissens nach ist das Parken hinter Fußgängerüberwegen erlaubt. Lediglich 5m davor darf nicht geparkt werden.
Alex
Admin
am 20. November 2012:
Hallo Lorenz, da in der Frage 1.2.12-105 gefragt wird, wo das Parken verboten ist, ist die Antwortmöglichkeit „Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen“ natürlich unzutreffend und somit falsch wenn man sie auswählt :)
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