Frank am 12.12.2012 08:11:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Frage: 1.3.01-104-B, 5 Punkte,handelt es sich um einen Kreisverkehr.Hier habe ich zu warten,nicht das Fahrzeug,was sich im Kreisverkehr befindet.
Mit freundlichem Gruß:
Frank
Alex (Admin) am 12.12.2012 10:38:
Hallo Frank,
das ist leider falsch: im Kreisverkehr gilt grundsätzlich „rechts vor links“ wenn keine Schilder die Vorfahrt regeln.
In Deutschland ist es jedoch tatsächlich üblich, dass beinahe an allen Kreisverkehr-Einfahrten das Schild „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt wird.