Klaus
am 1. September 2011:
Bei dieser Frage scheiden sich die Geister.
Seit einiger Zeit dürfen Radfahrer auch gegen die Einbahnstrasse fahren. Was ist wenn so ein Radler plötzlich um die Ecke kommt. Deshalb ist es besser wenn man den rechten Streifen benutzt. Was spricht dagegen außer dass der nachfolgende Verkehr kurz warten muss. Dieses kurze Warten muss auf Kosten der Sicherheit doch drin sein oder?
Gruß Klaus
Alex
Admin
am 1. September 2011:
Hallo Klaus,
dass Radfahrer generell nach Belieben die Einbahnstraßen in beide Richtungen befahren dürfen, wäre mir neu.
Vielmehr ist es nur dann zulässig, wenn dies durch ein Zusatzschild („Radfahrer frei“ o.ä.) freigegeben ist.
Sollte ein Radfahrer in einer solchen Straße entgegen der erlaubten Fahrtrichtung fahren, so wird man ihn natürlich nicht überfahren dürfen, aber möglichst weit links sollte man hier als Linksabbieger schon fahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern.
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