Jürgen
am 23. November 2013:
Hallo, seit wann besteht nur für Führerscheininhaber in der Probezeit und unter 21 Jahren ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen? Ich hatte auch bei „Für alle Kraftfahrzeugführer“ einen Haken gemacht. Die Antwort war falsch. Frage Nr. 1.1.09-021.
Herzliche Grüße, Jürgen
Jürgen
am 23. November 2013:
Entschuldigung für meine „lange Leitung“! Diese Frage ist aber auch so eine Art „Fangfrage“. Es sollte vielleicht besser „generelles Alkoholverbot“ heißen. Für mich persönlich gilt natürlich generelles Alkoholverbot weil die zulässige Grenze unwissentlich zu leicht überschritten werden kann.
Frage 1.1.09-021
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