Antwort und Erklärung zur Frage 1.4.42-125: Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur Frage 1.4.42-125

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden

Informationen zur Frage

ANr: 1.4.42-125
2 Punkte

Führerscheinklasse: G.

Fehlerquote: 28,9 %

Antwort für die Frage 1.4.42-125

Richtig ist:

  • Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Erklärung für die Frage 1.4.42-125

Das Verkehrszeichen 394 (Laternenring) wird als Aufkleber an Laternenmasten angebracht, falls die Straßenlaterne nicht die ganze Nacht lang leuchtet.

Man darf an derart markierten Stellen zwar parken, muss jedoch sicherstellen, dass das abgestellte Fahrzeug erkennbar bleibt. Man muss also entweder Parkleuchten (innerorts) oder Standlicht (außerorts) einschalten. Außerorts dürfen Fahrzeuge ohne Parklicht (Motorräder, Anhänger) nicht auf der Fahrbahn abgestellt werden.

Frage 1.4.42-125 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 1.4.42: Richtzeichen

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