Das Verkehrszeichen 394 (Laternenring) wird als Aufkleber an Laternenmasten angebracht, falls die Straßenlaterne nicht die ganze Nacht lang leuchtet.
Man darf an derart markierten Stellen zwar parken, muss jedoch sicherstellen, dass das abgestellte Fahrzeug erkennbar bleibt. Man muss also entweder Parkleuchten (innerorts) oder Standlicht (außerorts) einschalten. Außerorts dürfen Fahrzeuge ohne Parklicht (Motorräder, Anhänger) nicht auf der Fahrbahn abgestellt werden.
Auf Vorfahrt…
Die weiße Markierung…
Ich muss…
Auf das Ende…
Ich darf die Leitlinie…
Wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist, darf ich…
978 Fans fahren auf
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