Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen abgestellte Anhänger mit rot-weißen Warntafeln gekennzeichnet werden, da sie mangels einer Energiequelle nicht anders beleuchtet werden können.
Ebenso können die rot-weiß gestreiften Warntafeln auf die besonders großen Abmessungen eines Fahrzeugs hinweisen.
Zur Kennzeichnung der Gefahrgut transportierenden Fahrzeuge werden jedoch orangefarbene Warntafeln verwendet, die rot-weiße Warntafeln haben also keine Verbindung zu Gefahrgutfahrzeugen.
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