Beim Kurvenschneiden wird die Kurve auf einer verkürzten Linie durchfahren, statt innerhalb der eigenen Fahrspur zu bleiben. Dabei kann das Fahrzeug in den Bereich des Gegenverkehrs geraten. Besonders in unübersichtlichen Kurven besteht dadurch die Gefahr eines Zusammenstoßes.
Ein großer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug schafft mehr Zeit zum Reagieren und mehr Platz zum Bremsen. Er verursacht für sich genommen keine Gefährdung. Nach § 4 Abs. 1 StVO muss der Abstand grundsätzlich so groß sein, dass auch bei plötzlichem Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs noch dahinter angehalten werden kann.
Fernlicht kann entgegenkommende oder dicht vorausfahrende Fahrer blenden. Dadurch können sie den Straßenverlauf und Hindernisse schlechter erkennen, sodass Unfallgefahr entsteht. Deshalb verlangt § 17 Abs. 2 StVO, rechtzeitig abzublenden.
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