Im Fahrdienst besteht eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste. Deshalb verlangt § 7 BOKraft vom Fahrpersonal besondere Sorgfalt.
Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BOKraft darf eine Fahrt nicht angetreten werden, solange der Fahrer unter der Wirkung von Alkohol steht. Das gilt auch, wenn der Alkohol vor Dienstbeginn getrunken wurde.
§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BOKraft verbietet den Konsum alkoholischer Getränke während des Dienstes unabhängig vom Promillewert. Ein Wert unter 0,3 Promille erlaubt daher keinen Alkoholkonsum im Dienst.
Das Alkoholverbot nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BOKraft gilt sowohl während des Dienstes als auch während der Dienstbereitschaft. Dienstbereitschaft bedeutet, dass das Fahrpersonal für einen möglichen Einsatz bereitsteht, auch wenn es gerade keine Fahrt durchführt.
Sie dürfen…
© 2010 — 2026 Führerscheintest online
Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.