Wenn ich…
— die Geschwindigkeitsregelanlage (Tempomat) aktivieren möchte
— einen im Fahrzeug heruntergefallenen Gegenstand aufheben möchte
— merke, dass meine Konzentration nachlässt
ANr: 2.1.10-103
3
Punkte
Führerscheinklassen: B, C, C1, D, D1.
Fehlerquote: 16,2 %
Richtig ist:
Wenn ein im Fahrzeug heruntergefallener Gegenstand aufgehoben werden soll, sollte die Fahrt unterbrochen werden. Denn das Bücken oder Suchen während der Fahrt stellt eine erhebliche Ablenkung dar. Die § 1 StVO (Grundregeln) verpflichtet dazu, ständig aufmerksam zu fahren und jede Gefährdung anderer auszuschließen. Wer während der Fahrt versucht, einen Gegenstand aufzuheben, verlässt in der Regel den Blick von der Fahrbahn und ist möglicherweise sogar kurzzeitig nicht mehr in vollständiger Kontrolle über das Fahrzeug.
Wenn man merkt, dass die eigene Konzentration nachlässt, sollte ebenfalls die Fahrt unterbrochen werden. Nach § 1 StVO muss der Fahrzeugführer in einem Zustand sein, in dem er das Fahrzeug sicher führen kann. Müdigkeit, Übermüdung oder nachlassende Aufmerksamkeit führen dazu, dass die Reaktionszeit steigt und Fehler entstehen können. Wer weiterfährt, gefährdet dadurch sich selbst und andere.
Wenn die Geschwindigkeitsregelanlage (Tempomat) aktiviert werden soll, ist eine Fahrtunterbrechung nicht erforderlich. Das Aktivieren eines Tempomats ist eine Bedienhandlung, die entweder bei stehendem Fahrzeug oder gemäß Betriebsanleitung während der Fahrt durchgeführt werden darf. Moderne Fahrzeuge erlauben die Aktivierung während der Fahrt mit nur kurzem Blick oder Tastendruck, was die Fahrsicherheit nicht wesentlich beeinträchtigen sollte.
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