Das Gefahrzeichen „Kurve“ warnt hier vor einer Linkskurve (Anlage 1 StVO). Der Straßenverlauf kann dort besondere Vorsicht erfordern.
Die Geschwindigkeit muss bereits vor der Kurve vermindert werden, damit das Fahrzeug sicher durch die Kurve geführt werden kann. Gefahrzeichen mahnen insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit angesichts der Gefahr (§ 40 Abs. 1 StVO).
Nach § 2 Abs. 2 StVO ist auch in Kurven möglichst weit rechts zu fahren. So bleibt Abstand zum Gegenverkehr, und die Linkskurve wird nicht geschnitten.
Das Folgen einer normalen Straßenkurve ist kein Abbiegen. Deshalb wird vor dieser Kurve nicht links geblinkt; dies könnte fälschlich ein Abbiegen ankündigen.
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