Ich behalte meine Geschwindigkeit bei
Ich beschleunige
Ich beschleunige erst, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Verkehrszeichen aufgehoben wird
ANr: 2.4.41-005-M
Annex: 2.1.1
3
Punkte
Führerscheinklassen: A, A1, A2, B.
Fehlerquote: 48,1 %
Richtig ist:
Laut §3 Abs. 1 StVO muss man die Geschwindigkeit an die jeweiligen Verhältnisse anpassen. Wenn die Verkehrslage und die Sicht es erlauben und kein Verkehrszeichen mehr die Geschwindigkeit begrenzt, darf wieder beschleunigt werden – auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die jeweilige Straße.
Hier ist es also richtig, zu beschleunigen. Vor der Baustelle wird die Geschwindigkeit (in Kombination mit dem Verkehrszeichen 123 „Arbeitsstelle / Baustelle“) auf 40 km/h begrenzt. Mit dem Ende der Baustelle ist es richtig zu beschleunigen.
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