Laut §3 Abs. 1 StVO muss man die Geschwindigkeit an die jeweiligen Verhältnisse anpassen. Wenn die Verkehrslage und die Sicht es erlauben und kein Verkehrszeichen mehr die Geschwindigkeit begrenzt, darf wieder beschleunigt werden – auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die jeweilige Straße.
Hier ist es also richtig, zu beschleunigen. Vor der Baustelle wird die Geschwindigkeit (in Kombination mit dem Verkehrszeichen 123 „Arbeitsstelle / Baustelle“) auf 40 km/h begrenzt. Mit dem Ende der Baustelle ist es richtig zu beschleunigen.
Ich darf in eine so beschilderte Straße…
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