Antwort und Erklärung zur Frage 2.4.41-109: Für welche Kraftfahrzeuge gilt das so gekennzeichnete Überholverbot?

Frage 2.4.41-109
2 Punkte
Für welche Kraftfahrzeuge gilt das so gekennzeichnete Überholverbot?
Bild zur Frage 2.4.41-109

Das obere Schild ist Zeichen 277. Es verbietet Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger sowie Zugmaschinen das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge und von Krafträdern mit Beiwagen. Das Zusatzzeichen erweitert den Kreis der betroffenen Fahrzeuge (Anlage 2 StVO).

Führerscheinklassen: B, C, C1, D, D1

Schwer

Frage 2.4.41-109 im Fragenkatalog

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