Die Bedienungsanleitung enthält Hinweise zur Bedienung und Wartung des Fahrzeugs. Der individuelle Termin für die nächste Hauptuntersuchung wird dort nicht amtlich eingetragen; Wartungstermine sind nicht mit der Hauptuntersuchung gleichzusetzen.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I, auch Fahrzeugschein genannt, werden Monat und Jahr der nächsten fälligen Hauptuntersuchung eingetragen. Diese Eintragung ist nach § 29 Abs. 6 StVZO vorgeschrieben.
Die Prüfplakette zeigt, wann das Fahrzeug spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss. Sie ist auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht und dient als Nachweis der Fälligkeit (§ 29 Abs. 2 StVZO).
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