Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.6.01-108:
Sie haben einen 3 Jahre alten Pkw gekauft und möchten diesen privat nutzen. Die Hauptuntersuchung ist neu. Welche Frist gilt für die nächste Hauptuntersuchung?
Frage
2.6.01-108
2
Punkte
Sie haben einen 3 Jahre alten Pkw gekauft und möchten diesen privat nutzen. Die Hauptuntersuchung ist neu. Welche Frist gilt für die nächste Hauptuntersuchung?
Bei der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob ein Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist. Der Kauf eines gebrauchten Pkw macht ihn hinsichtlich der Untersuchungsfristen nicht wieder zu einem Neufahrzeug.
Die Frist beträgt
24
Monate
Richtig ist 24 Monate. Für einen privat genutzten Pkw gilt nach der ersten Hauptuntersuchung dieser regelmäßige Untersuchungsabstand. Da der drei Jahre alte Pkw eine neue HU hat, ist die nächste HU nach 24 Monaten fällig; der Besitzerwechsel ändert daran nichts.
Frage 2.6.01-108 im Fragenkatalog
Fragen in der Kategorie
2.6.01:
Untersuchung der Fahrzeuge
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Stand April 2025.
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