Die Prüfmarke auf dem SP-Schild zeigt, wann die nächste Sicherheitsprüfung fällig ist. Diese Kombination ist nach § 29 Abs. 2 StVZO der vorgeschriebene Nachweis für den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens vorgeführt werden muss.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I wird der Termin der nächsten Hauptuntersuchung eingetragen. Der Termin der nächsten Sicherheitsprüfung wird dagegen im Prüfprotokoll vermerkt (§ 29 Abs. 6 StVZO).
Die Prüfplakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen zeigt den Termin der nächsten Hauptuntersuchung an. Sie weist nicht die Fälligkeit der Sicherheitsprüfung nach (§ 29 Abs. 2 StVZO).
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