Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.6.01-210:
In welchem Zeitabstand müssen Kraftomnibusse zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden?
Frage
2.6.01-210
2
Punkte
In welchem Zeitabstand müssen Kraftomnibusse zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden?
Bei der Hauptuntersuchung wird geprüft, ob ein Fahrzeug technisch sicher und vorschriftsmäßig ist. Die Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung ergibt sich aus § 29 Abs. 1 StVZO.
In einem Abstand von
12
Monaten
Kraftomnibusse müssen alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden, also jährlich. Die regelmäßige Kontrolle ist besonders wichtig, weil mit diesen Fahrzeugen viele Fahrgäste befördert werden.
Frage 2.6.01-210 im Fragenkatalog
Fragen in der Kategorie
2.6.01:
Untersuchung der Fahrzeuge
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Stand April 2025.
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