Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.6.05-219:
Wann ist der Verlust der Fahrerkarte anzuzeigen?
Frage
2.6.05-219
3
Punkte
Wann ist der Verlust der Fahrerkarte anzuzeigen?
Der Verlust einer Fahrerkarte muss der Behörde oder Stelle gemeldet werden, die die Karte ausgestellt hat. Diese meldet den Verlust anschließend dem Fahrtenschreiberkartenregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (§ 4 Abs. 5 FPersV).
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Stand April 2025.
Alle Angaben ohne Gewähr.