Antwort und Erklärung zur Frage 2.6.05-219: Wann ist der Verlust der Fahrerkarte anzuzeigen?

Frage 2.6.05-219
3 Punkte
Wann ist der Verlust der Fahrerkarte anzuzeigen?
Bild zur Frage 2.6.05-219

Der Verlust einer Fahrerkarte muss der Behörde oder Stelle gemeldet werden, die die Karte ausgestellt hat. Diese meldet den Verlust anschließend dem Fahrtenschreiberkartenregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (§ 4 Abs. 5 FPersV).

Führerscheinklassen: C, C1, D, D1

Leicht

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