Zum 1. Mai 2014 wird das Verkehrszentralregister in Fahreignungsregister umbenannt, gleichzeitig wird auch das Punkte-System überarbeitet
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Vereinfachung des Punktesystems wurde das Straßenverkehrsgesetzes und andere Gesetze angepasst.
Künftig werden die Verstöße gegen die StVO mit 1 bis 3 Punkten bewertet:
Die Tilgungsfristen werden entsprechend auf 2,5, 5 und 10 Jahre angepasst.
Dadurch werden schwere Ordnungswidrigkeiten länger berücksichtigt und erlauben es, ungeeignete Führerscheininhaber besser zu erkennen.
Der Abbau der Punkte wird ebenfalls vereinheitlicht: bei einem Punktestand zwischen 1 und 5 Punkten kann innerhalb von fünf Jahren durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar 1 Punkt abgebaut werden.
Durch den Wegfall der Tilgungshemmung wird der Verfall der Punkte nicht mehr durch neu hinzugekommene Punkte verzögert.
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