Aus Verkehrszentralregister wird Fahreignungsregister

Zum 1. Mai 2014 wird das Verkehrszentralregister in Fahreignungsregister umbenannt, gleichzeitig wird auch das Punkte-System überarbeitet

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Vereinfachung des Punktesystems wurde das Straßenverkehrsgesetzes und andere Gesetze angepasst.

Künftig werden die Verstöße gegen die StVO mit 1 bis 3 Punkten bewertet:

  • 1 Punkt für leichte Ordnungswidrigkeiten
  • 2 Punkte für schwere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
  • 3 Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Tilgungsfristen werden entsprechend auf 2,5, 5 und 10 Jahre angepasst.

Dadurch werden schwere Ordnungswidrigkeiten länger berücksichtigt und erlauben es, ungeeignete Führerscheininhaber besser zu erkennen.

Der Abbau der Punkte wird ebenfalls vereinheitlicht: bei einem Punktestand zwischen 1 und 5 Punkten kann innerhalb von fünf Jahren durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar 1 Punkt abgebaut werden.

Durch den Wegfall der Tilgungshemmung wird der Verfall der Punkte nicht mehr durch neu hinzugekommene Punkte verzögert.

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