2013: Erhöhtes Verwarnungsgeld für Falschparker

Ab dem kommenden Frühjahr soll man für Parksünden, wie die Überschreitung der Parkzeit oder auch unberechtigtes Parken, tiefer in die Taschen greifen.

Das Verkehrsministerium sieht eine Erhöhung des Verwarnungsgeldes um 5 Euro vor. Derzeit betragen die Verwarnungsgelder gemäß Bußgeldkatalog zwischen 5 und 35 Euro - zu gering finden auch Länder und Kommunen. Viele Autofahrer zeigen sich nämlich von der bisherigen, relativ geringen Höhe der Geldbußen unbeeindruckt: sie sparen sich die Zahlung der oft hohen Parkgebühr und nehmen dafür ab und an ein ärgerliches, aber verschmerzbares Knöllchen in Kauf. Vermeintlich nur noch jeder siebte Autofahrer zieht überhaupt einen Parkschein (bergedorfer-zeitung.de).

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine freundliche Politesse oder ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Parksündern einen Zettel an der Fensterscheibe hinterlässt, ist fast genauso gering wie die Höhe des Verwarnungsgeldes selbst. In den vergangenen Jahren wurden viele Stellen gestrichen und gleichzeitig jedoch immer mehr Parkflächen, vor allem in den Innenstädten, geschaffen.

Durch höhere Bußgelder erhofft sich das Bundesverkehrsministeriumžmehr Disziplin bei der Zahlung von Parkgebühren und dadurch weniger Bürokratie bei der Verfolgung von Verstößen. Da die Bußgelder seit mehr als zwanzig Jahren nicht mehr erhöht worden sind, steht der jetzigen Anpassung wohl nichts mehr im Wege.

Glücklich kann sich also nicht nur schätzen, wer einen Führerschein und ein fahrtaugliches Auto besitzt, sondern auch wer beim Einkaufen oder beim Arztbesuch einen günstigen Parkplatz bekommt.

Eine Übersicht der Bußgelder:

Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe: 5,— EUR
Parken ohne Parkschein: 5,— EUR

Überschreitung der Höchstparkdauer
bis 30 Minuten: 5,— EUR
bis zu 1 Stunde: 10,— EUR
bis zu 2 Stunden: 15,— EUR
bis zu 3 Stunden: 20,— EUR
länger als 3 Stunden: 25,— EUR

Sollte der Bundesrat der Änderung des Bußgeldkatalogs zustimmen, werden die Verstöße ab dem 1. April 2013 um jeweils 5 Euro teurer. Es gibt aber auch noch eine gute Nachricht: der bisherige Höchstsatz für Falschparker von 35 Euro (beispielsweise für das Zuparken von Behindertenparkplätzen) wird nicht angepasst (maerkischeallgemeine.de).

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