Auf dem Einfädelungsstreifen darf ich schneller fahren als auf der durchgehenden Fahrbahn
Der Verkehr auf dem durchgehenden rechten Fahrstreifen muss das Einfahren ermöglichen
Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt
ANr: 2.1.08-013
5
Punkte
Führerscheinklassen: A, A1, A2, B.
Fehlerquote: 47,1 %
Richtig ist:
Ein Einfädelungsstreifen dient dazu, die Geschwindigkeit an den fließenden Verkehr auf der Autobahn anzupassen und eine geeignete Stelle zum Wechsel auf die Hauptfahrbahn zu finden. Dabei ist es zulässig, dass Fahrzeuge hier kurzfristig schneller fahren als der Verkehr auf der rechten durchgehenden Fahrspur, solange dadurch keine Gefährdung entsteht.
§ 18 Abs. 3 StVO schreibt klar vor, dass Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn Vorrang haben. Fahrer, die von einem Einfädelungsstreifen auf die Autobahn wechseln wollen, müssen warten, wenn es zu einer Gefährdung oder Behinderung kommen könnte. Sie dürfen nur einfahren, wenn hierbei niemand gefährdet oder behindert wird.
Im Gesetz gibt es keine Pflicht für die Fahrzeuge auf der rechten Fahrspur, das Einfädeln aktiv zu ermöglichen. Zwar sollten Fahrzeugführer auf der rechten Spur aus Rücksichtnahme das Einfahren erleichtern, z.B. durch Herabsetzen der Geschwindigkeit oder durch einen Spurwechsel, wenn dies gefahrlos möglich ist (siehe § 1 StVO: Gegenseitige Rücksichtnahme). Die Verantwortung für das ordnungsgemäße und gefahrlose Einfädeln liegt hauptsächlich beim einfahrenden Fahrer.
In der Realität kommt es vor, dass Fahrzeuge auf dem Standstreifen weiterfahren, falls das Einfädeln nicht möglich ist. Experten – u.a. der ADAC – empfehlen diese Praxis, auch wenn sie den Gesetzen widerspricht. In der Fahrausbildung (z.B. Fahrprüfung) empfiehlt es sich jedoch, am Ende des Einfädelungsstreifens anzuhalten und auf eine geeignete Möglichkeit zum Einfädeln zu warten, da ein Verstoß gegen geltende Gesetze zum Nichtbestehen der Prüfung führen kann.
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