Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.2.13-002:
Eine Parkuhr ist noch nicht abgelaufen. Wie verhalten Sie sich?
Frage
2.2.13-002
2
Punkte
Eine Parkuhr ist noch nicht abgelaufen. Wie verhalten Sie sich?
Sie dürfen die Restparkzeit…
Nach § 13 Abs. 1 StVO darf an einer Parkuhr geparkt werden, solange sie läuft. Entscheidend ist also, dass die angezeigte Parkzeit noch nicht abgelaufen ist.
Frage 2.2.13-002 im Fragenkatalog
Fragen in der Kategorie
2.2.13:
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
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Stand April 2025.
Alle Angaben ohne Gewähr.