Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.2.13-101:
Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden?
Frage
2.2.13-101
2
Punkte
Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden?
An Parkuhren darf grundsätzlich nur gehalten werden, solange die Uhr läuft (§ 13 Abs. 1 StVO). Für bestimmte Tätigkeiten gibt es jedoch Ausnahmen, bei denen die Parkuhr nicht betätigt werden muss.
Frage 2.2.13-101 im Fragenkatalog
Fragen in der Kategorie
2.2.13:
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
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Stand April 2025.
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