Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.2.16-001:
Wo dürfen Sie die Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht benutzen?
Frage
2.2.16-001
2
Punkte
Wo dürfen Sie die Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht benutzen?
Die Lichthupe ist ein kurzes Aufblinken des Fernlichts. Ob damit eine Überholabsicht angekündigt werden darf, hängt vom Ort ab, nicht von der Tageszeit (§ 16 Abs. 1 StVO).
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Stand April 2025.
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