Bei schlechter Sicht, wie z.B. bei Nebel muss mit Abblendlicht gefahren werden. Zusätzlich dazu darf auch der Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.
Gemäß StVO §17, Abs. 3 darf an Krafträdern ohne Beiwagen auch der Nebelscheinwerfer anstelle des Abblendlichts verwendet werden.
Mit Standlicht allein dürfen Fahrzeuge jedoch nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Ein Leuchtenträger mit allen hinteren Beleuchtungseinrichtungen ist…
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch…
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Der Fernlichtassistent…
Wenn das Anbaugerät…
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