Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.17-102: Wann dürfen Sie Nebelschlussleuchten einschalten?

Wenn durch Nebel die Sichtweite 100 m beträgt

Wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt

Wenn durch starken Regen die Sicht behindert wird

Informationen zur Frage

ANr: 2.2.17-102
3 Punkte

Führerscheinklasse: B.

Fehlerquote: 53,7 %

Antwort für die Frage 2.2.17-102

Richtig ist:

  • Wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt

Erklärung für die Frage 2.2.17-102

Nebelschlussleuchten sind sehr hell und können den nachfolgenden Verkehr blenden, weshalb ihr Einsatz streng geregelt ist. Gemäß §17 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erlaubt das Einschalten der Nebelschlussleuchte nur dann, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt.

Nach §17 Absatz 3 StVO gilt: „Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt“. Das Ziel ist, bei extrem schlechter Sicht die Erkennbarkeit des Fahrzeugs zu verbessern und Auffahrunfälle zu verhindern, ohne den nachfolgenden Verkehr unnötig zu blenden.

Da das Einschalten der Nebelschlussleuchte erst erlaubt ist, wenn die Sicht auf unter 50 Meter reduziert ist, wäre bei einer Sichtweite von 100 Metern die Benutzung also nicht zulässig. Bei besserer Sicht könnte der nachfolgende Verkehr unnötig irritiert und geblendet werden.

Auch wenn Regen die Sicht stark einschränken kann, erlaubt die StVO das Einschalten der Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Nebel, nicht aber bei Regen, Schnee oder anderen Sichtbehinderungen.

Frage 2.2.17-102 im Fragenkatalog

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