Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.21-401: Wie dürfen auf landwirtschaftlich eingesetzten Anhängern Personen mitgenommen werden?

Frage 2.2.21-401
3 Punkte
Wie dürfen auf landwirtschaftlich eingesetzten Anhängern Personen mitgenommen werden?

Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche von Anhängern ist grundsätzlich verboten. Für Anhänger, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, gibt es jedoch Ausnahmen (§ 21 Abs. 2 StVO).

Führerscheinklassen: L, T

Hart

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