Bei illegalen Straßenrennen führen hohe Geschwindigkeiten und riskante Fahrmanöver zu einer großen Unfallgefahr. Es bleibt wenig Zeit, auf unerwartete Situationen zu reagieren, und der Bremsweg ist länger. Zusammenstöße können deshalb schwere oder tödliche Verletzungen verursachen, auch bei unbeteiligten Personen.
Wer an einem illegalen Straßenrennen teilnimmt, gilt nach § 69 Abs. 2 StGB in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ergibt sich diese Ungeeignetheit aus der Tat, entzieht das Gericht nach § 69 Abs. 1 StGB die Fahrerlaubnis.
Bereits die Teilnahme als Fahrzeugführer an einem illegalen Straßenrennen ist strafbar. Nach § 315d Abs. 1 StGB kann dafür eine Freiheitsstrafe verhängt werden, auch wenn kein Unfall entsteht.
© 2010 — 2026 Führerscheintest online
Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.