Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.30-102: Für welche Fahrzeuge gilt das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen?

Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t

Für Zugmaschinen mit Anhängern

Für alle Lkw mit Anhänger

Informationen zur Frage

ANr: 2.2.30-102
3 Punkte

Führerscheinklasse: B.

Fehlerquote: 53,5 %

Antwort für die Frage 2.2.30-102

Richtig ist:

  • Für alle Lkw mit Anhänger
  • Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t

Erklärung für die Frage 2.2.30-102

Gemäß § 30 Abs. 3 StVO gilt das Verbot für alle Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t.

Ebenso sind vom Verbot auch alle Lkw mit einem Anhängern betroffen, unabhängig vom Gewicht.

Zugmaschinen mit Anhängern fallen nicht unter das Fahrverbot.

Frage 2.2.30-102 im Fragenkatalog

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