Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
Für Zugmaschinen mit Anhängern
Für alle Lkw mit Anhänger
ANr: 2.2.30-102
3
Punkte
Führerscheinklasse: B.
Fehlerquote: 53,5 %
Richtig ist:
Gemäß § 30 Abs. 3 StVO gilt das Verbot für alle Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t.
Ebenso sind vom Verbot auch alle Lkw mit einem Anhängern betroffen, unabhängig vom Gewicht.
Zugmaschinen mit Anhängern fallen nicht unter das Fahrverbot.
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