Für Lkws mit einem Anhänger
Für Lkws mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
Für Pkws mit einem Anhänger
ANr: 2.2.30-103
3
Punkte
Führerscheinklassen: B, C, C1.
Fehlerquote: 30,7 %
Richtig ist:
Gemäß § 30 Abs. 3 StVO gilt das Verbot für alle Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t. Ebenso sind vom Verbot auch alle Lkw mit einem Anhängern betroffen, unabhängig vom Gewicht. Zugmaschinen mit Anhängern fallen nicht unter das Fahrverbot.
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