Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.30-103: Für welche Kraftfahrzeuge gilt bei einer geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen?

Für Lkws mit einem Anhänger

Für Lkws mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t

Für Pkws mit einem Anhänger

Informationen zur Frage

ANr: 2.2.30-103
3 Punkte

Führerscheinklassen: B, C, C1.

Fehlerquote: 30,7 %

Antwort für die Frage 2.2.30-103

Richtig ist:

  • Für Lkws mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
  • Für Lkws mit einem Anhänger

Erklärung für die Frage 2.2.30-103

Gemäß § 30 Abs. 3 StVO gilt das Verbot für alle Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t. Ebenso sind vom Verbot auch alle Lkw mit einem Anhängern betroffen, unabhängig vom Gewicht. Zugmaschinen mit Anhängern fallen nicht unter das Fahrverbot.

Frage 2.2.30-103 im Fragenkatalog

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