Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.30-202: Wann gilt das Fahrverbot der Ferienreiseverordnung?

Frage 2.2.30-202
2 Punkte
Wann gilt das Fahrverbot der Ferienreiseverordnung?

Das Ferienfahrverbot soll den Reiseverkehr im Sommer entlasten. Es betrifft auf bestimmten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie Lastkraftwagen mit Anhänger bei geschäftsmäßiger oder entgeltlicher Güterbeförderung einschließlich damit verbundener Leerfahrten (§ 1 Abs. 1 FerReiseV).

An allen Samstagen im Juli und August von 7 Uhr bis 20 Uhr

Diesen Zeitraum legt § 1 Abs. 1 FerReiseV fest: vom 1. Juli bis einschließlich 31. August, jeweils samstags von 7 bis 20Uhr.

Führerscheinklassen: C, C1, CE

Hart

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