Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.2.30-202:
Wann gilt das Fahrverbot der Ferienreiseverordnung?
Frage
2.2.30-202
2
Punkte
Wann gilt das Fahrverbot der Ferienreiseverordnung?
Das Ferienfahrverbot soll den Reiseverkehr im Sommer entlasten. Es betrifft auf bestimmten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie Lastkraftwagen mit Anhänger bei geschäftsmäßiger oder entgeltlicher Güterbeförderung einschließlich damit verbundener Leerfahrten (§ 1 Abs. 1 FerReiseV).
An allen Samstagen im Juli und August von
7
Uhr bis
20
Uhr
Diesen Zeitraum legt § 1 Abs. 1 FerReiseV fest: vom 1. Juli bis einschließlich 31. August, jeweils samstags von 7 bis 20Uhr.
Frage 2.2.30-202 im Fragenkatalog
Fragen in der Kategorie
2.2.30:
Sonntagsfahrverbot
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Stand April 2025.
Alle Angaben ohne Gewähr.