Von 0 bis 22 Uhr
Von 0 bis 22 Uhr
Das Fahrverbot für Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen ist in Deutschland im § 30 Abs. 3 und 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie in der Ferienreiseverordnung geregelt.
Damit dürfen Lkws über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie jeder Anhänger hinter Lkw an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht auf öffentlichen Straßen fahren, wenn sie der geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern dienen. Dieses Fahrverbot gilt auch am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) ab 16 Uhr, falls diese Tage auf einen Sonntag fallen.
Für einen Lkw mit …
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