Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.30-203: Sie fahren einen Lkw mit 18 t zulässiger Gesamtmasse. Auf welche Zeit erstreckt sich das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern?

Von 0 bis ___ Uhr

Informationen zur Frage

ANr: 2.2.30-203
3 Punkte

Führerscheinklassen: C, CE.

Fehlerquote: 23,2 %

Antwort für die Frage 2.2.30-203

Die richtige Antwort lautet: Von 0 bis 22 Uhr.

Erklärung für die Frage 2.2.30-203

Das Fahrverbot für Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen ist in Deutschland im § 30 Abs. 3 und 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie in der Ferienreiseverordnung geregelt.

Damit dürfen Lkws über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie jeder Anhänger hinter Lkw an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht auf öffentlichen Straßen fahren, wenn sie der geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern dienen. Dieses Fahrverbot gilt auch am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) ab 16 Uhr, falls diese Tage auf einen Sonntag fallen.

Frage 2.2.30-203 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 2.2.30: Sonntagsfahrverbot

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