
Ich darf …
— auf dem rechten Fahrstreifen schneller fahren als Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen
— aufgrund der mehrstreifigen Fahrbahn schneller als 50 km/h fahren
— den Fahrstreifen für meine Richtung frei wählen
ANr: 2.4.42-008-M
Annex: 2.1.1
3
Punkte
Führerscheinklassen: A, A1, A2, B.
Fehlerquote: 59,7 %
Richtig ist:
In der dargestellten Verkehrssituation sieht man eine mehrspurige Fahrbahn mit Fahrtrichtung auf eine Ortschaft zu. Am rechten Fahrbahnrand befindet sich ein gelbes Ortseingangsschild (Zeichen 310). Nach dem Verkehrszeichen beginnt als eine geschlossene Ortschaft.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt laut § 3 Abs. 3 StVO grundsätzlich 50 km/h für Kraftfahrzeuge, die Anzahl der Fahrstreifen ist dabei irrelevant.
Da es sich um eine mehrspurige Straße in gleicher Richtung innerhalb geschlossener Ortschaften handelt, gilt gemäß § 7 Abs. 3 StVO, dass Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t den Fahrstreifen für die eigene Richtung frei wählen darf.
Außerdem ist es nach § 7 Abs. 3 StVO innerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung zulässig, auf dem rechten Fahrstreifen schneller zu fahren als die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen, wenn dort etwa langsamere Fahrzeuge unterwegs sind oder wenn auf dem linken Fahrstreifen dichterer Verkehr herrscht.
983 Fans fahren auf
Führerscheintest online bei Facebook ab. Und du?
© 2010 — 2025 Führerscheintest online
Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.