Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.6.04-226:
Sie fahren einen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 6 t im gewerblichen Güterverkehr. Wann müssen Sie die Lenkzeit für eine Pause spätestens unterbrechen?
Frage
2.6.04-226
4
Punkte
Sie fahren einen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 6 t im gewerblichen Güterverkehr. Wann müssen Sie die Lenkzeit für eine Pause spätestens unterbrechen?
Für den beschriebenen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t im gewerblichen Güterverkehr gelten verbindliche Lenk- und Ruhezeiten. Die Fahrtunterbrechungen dienen der Erholung und sollen Unfälle durch Ermüdung verhindern.
Nach
4,5
Stunden
Spätestens nach 4,5 Stunden angesammelter Lenkzeit muss eine vorgeschriebene Fahrtunterbrechung beginnen. Gemeint ist nicht die gesamte Lenkzeit eines Tages, sondern die Lenkzeit bis zur erforderlichen Pause. Be- oder Entladen zählt nicht als Erholungspause.
Frage 2.6.04-226 im Fragenkatalog
Fragen in der Kategorie
2.6.04:
Lenk- und Ruhezeiten
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Stand April 2025.
Alle Angaben ohne Gewähr.