Antwort und Erklärung zur Frage 2.6.04-228: Sie fahren ein Fahrzeug im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr. Bis wann müssen Sie eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit spätestens ausgeglichen haben?

Frage 2.6.04-228
3 Punkte
Sie fahren ein Fahrzeug im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr. Bis wann müssen Sie eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit spätestens ausgeglichen haben?
Bis zum Ende der …

Führerscheinklassen: C, C1, D, D1

Hart

Erklärung für die Frage 2.6.04-228

Nach Artikel 8 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 muss ein Ausgleich einer verkürzten wöchentlichen Ruhezeit spätestens bis zum Ende der dritten Woche nach der Verkürzungswoche genommen werden.

Frage 2.6.04-228 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 2.6.04: Lenk- und Ruhezeiten

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