___ Stunden
ANr: 2.6.04-229
Annex: 4.1.1
3
Punkte
Führerscheinklassen: C, C1, D, D1.
Fehlerquote: 58,5 %
Die Vorschriften die Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer in der EU werden durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 regelt. Diese gelten auch in Deutschland.
Gemäß Artikel 8 der Verordnung muss die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit für Fahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr mindestens 45 Stunden betragen.
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