Antwort und Erklärung zur Frage 2.6.04-230: Für wen sind bei gewerblicher Güterbeförderung Lenk- und Ruhezeiten vorgeschrieben?

Für Fahrer von Lkws und von Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über ___ t

Informationen zur Frage

ANr: 2.6.04-230
Annex: 4.1.1
3 Punkte

Führerscheinklassen: C, C1.

Fehlerquote: 74,9 %

Antwort für die Frage 2.6.04-230

Die richtige Antwort lautet: Für Fahrer von Lkws und von Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t.

Erklärung für die Frage 2.6.04-230

Die Lenk- und Ruhezeiten innerhalb der EU gelten für LKW-Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (inklusive Anhänger) von über 3,5 Tonnen führen. Diese Regelungen sind in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vom 15. März 2006 festgelegt, die auch in Deutschland gilt.

In Deutschland erfasst die Fahrpersonalverordnung (FPersV) bereits Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger bis 3,5 Tonnen, geregelt in § 1 und § 18 FPersV.

Frage 2.6.04-230 im Fragenkatalog

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