Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.6.04-230:
Für wen sind bei gewerblicher Güterbeförderung Lenk- und Ruhezeiten vorgeschrieben?
Frage
2.6.04-230
3
Punkte
Für wen sind bei gewerblicher Güterbeförderung Lenk- und Ruhezeiten vorgeschrieben?
Die Lenk- und Ruhezeiten innerhalb der EU gelten für LKW-Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (inklusive Anhänger) von über 3,5 Tonnen führen. Diese Regelungen sind in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vom 15. März 2006 festgelegt, die auch in Deutschland gilt.
Für Fahrer von Lkws und von Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über
2,8
t
In Deutschland erfasst die Fahrpersonalverordnung (FPersV) bereits Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger bis 3,5 Tonnen, geregelt in § 1 und § 18 FPersV.
Frage 2.6.04-230 im Fragenkatalog
Fragen in der Kategorie
2.6.04:
Lenk- und Ruhezeiten
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Stand April 2025.
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