Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.6.04-319:
Sie fahren eine Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Zuggesamtmasse von 24 t. Wann müssen Sie die Lenkzeit für eine Pause spätestens unterbrechen?
Frage
2.6.04-319
4
Punkte
Sie fahren eine Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Zuggesamtmasse von 24 t. Wann müssen Sie die Lenkzeit für eine Pause spätestens unterbrechen?
Bei der Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Zuggesamtmasse von 24 t sind die vorgeschriebenen Lenkzeitunterbrechungen einzuhalten. Sie dienen der Erholung und sollen verhindern, dass Müdigkeit die Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt.
Nach
4,5
Stunden
Die richtige Antwort lautet 4,5 Stunden: Spätestens nach dieser angesammelten Lenkzeit muss eine vorgeschriebene Fahrtunterbrechung beginnen. Gefragt ist also nach der Lenkzeit bis zur Pause, nicht nach der Dauer der Pause oder der gesamten täglichen Lenkzeit. Eine frühere Pause ist möglich; länger als 4,5 Stunden darf jedoch nicht ohne die erforderliche Unterbrechung gefahren werden.
Frage 2.6.04-319 im Fragenkatalog
Fragen in der Kategorie
2.6.04:
Lenk- und Ruhezeiten
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Stand April 2025.
Alle Angaben ohne Gewähr.