Antwort und Erklärung zur Frage 2.6.06-104: Was gilt beim Betrieb von Fahrzeugen hinsichtlich der Fahrzeughöhe einschließlich der Höhe der Ladung?

Frage 2.6.06-104
3 Punkte
Was gilt beim Betrieb von Fahrzeugen hinsichtlich der Fahrzeughöhe einschließlich der Höhe der Ladung?
Ich muss …

Führerscheinklassen: B, C, C1, CE, L, T

Hart

Erklärung für die Frage 2.6.06-104

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sind wichtige technische Details des Fahrzeugs aufgeführt, darunter auch die Fahrzeughöhe. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug mit Beladung nicht die maximal zulässige Höhe überschreitet.

Bei Beladungen, die die Höhe des Fahrzeugs erhöhen, ist es notwendig, die tatsächliche Gesamtfahrzeughöhe zu ermitteln. Damit verhindert man, dass das Fahrzeug mit seiner Beladung möglicherweise gegen Höhenbeschränkungen verstößt, wie sie bei Brücken, Unterführungen oder anderen Konstruktionen vorkommen.

Laut § 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf die Fahrzeughöhe einschließlich Ladung in Deutschland maximal 4,0 Meter betragen, nicht 4,5 Meter. Daher darf die Grenze von 4 Metern nicht überschritten werden.

Frage 2.6.06-104 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 2.6.06: Abmessungen, Gewichte und Geschwindigkeitsbegrenzer

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