
Auf einer Länge von 200 m verringert sich die Breite des linken Fahrstreifens
Mein Fahrzeug ist mit Außenspiegeln breiter als in den Fahrzeugpapieren angegeben
Nach 200 m verringert sich die Breite des linken Fahrstreifens
ANr: 2.6.06-216
3
Punkte
Führerscheinklasse: B.
Fehlerquote: 49,9 %
Richtig ist:
Die Frage beschreibt eine typische Autobahnsituation mit einer angekündigten Fahrstreifenverengung. Maßgeblich ist, dass in 200 Metern die linke Spur schmaler wird und ab dann ein Benutzungsverbot für Fahrzeuge gilt, die mit Spiegeln breiter als 2 Meter sind.
Die Verkehrszeichen weisen darauf hin, dass nach 200 Metern die Spur schmaler wird. Man muss sich also darauf einstellen und eventuelle Spurwechsel zur rechten Fahrbahnseite rechtzeitig einleiten, falls das eigene Fahrzeug betroffen ist.
Für Verkehrszeichen, die die Breite begrenzen zählen alle hervorstehenden Teile zum Maß, das heißt, insbesondere auch die Außenspiegel. Weil die Breite des Fahrzeugs in den Papieren oft ohne die Außenspiegel angegeben wird, ist das tatsächliche Maß an der breitesten Stelle (also mit Spiegeln) relevant und muss zum Vergleich mit der Beschränkung herangezogen werden. Fahrzeuge, die mit Spiegeln breiter als 2 Meter sind, dürfen also den schmaleren linken Fahrstreifen nicht benutzen.
Die Verkehrszeichen zeigen an, dass sich die Spur in 200 Metern verengt – nicht über eine Länge von 200 Metern. Um die Gültigkeit eines Verkehrszeichens auf eine bestimmte Länge einzugrenzen, wird das Zusatzzeichen 1001 verwendet (dieses zeigt eine Längenangabe an und enthält beidseitig Pfeile).
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