Antwort und Erklärung zur Frage 2.6.06-307: Wie lang darf ein Zug, bestehend aus einem Lkw und Zweiachsanhänger, samt Ladung höchstens sein?

Frage 2.6.06-307
2 Punkte
Wie lang darf ein Zug, bestehend aus einem Lkw und Zweiachsanhänger, samt Ladung höchstens sein?

Mit „Zug“ ist hier die Kombination aus Lkw und Anhänger gemeint. Entscheidend ist der Zusatz „samt Ladung“: Gefragt ist die Gesamtlänge einschließlich überstehender Ladung, nicht nur die Länge der Fahrzeuge.

20,75 m

Richtig sind 20,75 m. Nach § 22 Abs. 4 StVO darf ein Fahrzeug oder Zug samt Ladung diese Gesamtlänge nicht überschreiten. Die Grenze von 18,75 m nach § 32 Abs. 4 StVZO betrifft dagegen die Fahrzeugkombination aus Lkw und Anhänger zur Güterbeförderung ohne überstehende Ladung und beantwortet deshalb diese Frage nicht.

Führerscheinklasse: CE

Hart

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