Beim Ankuppeln muss eine betriebssichere Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger hergestellt werden. Dies fordert § 43 Abs. 4 StVZO.
Das Stützrad darf während des Ankuppelns den Boden berühren. Es stützt die Deichsel und ermöglicht es, die Kupplung auf die passende Höhe einzustellen und auf den Kugelkopf abzusenken.
Die Kupplungsklaue muss den Kugelkopf sicher umfassen und der Verschluss vollständig einrasten. Der korrekte Sitz und die Verriegelung müssen geprüft werden, damit sich der Anhänger während der Fahrt nicht vom Zugfahrzeug löst.
Vor der Abfahrt muss das Stützrad vollständig angehoben und gegen Herunterrutschen gesichert werden. Andernfalls kann es während der Fahrt den Boden berühren, beschädigt werden oder die Fahrsicherheit beeinträchtigen.
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