Am Kontrollstift der Kupplung oder an der Kontrollleuchte im Führerhaus
An der Stellung des Lösehebels der Kupplung
Durch kurzes Anrucken
ANr: 2.7.07-312
4
Punkte
Führerscheinklassen: CE, T.
Fehlerquote: 49,0 %
Richtig ist:
Die Prüfung, ob der Kupplungsbolzen eingerastet ist, ist entscheidend für die Verkehrssicherheit, da nur dann eine sichere Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger gewährleistet ist. Falsche Kontrolle kann zu Abreißen der Verbindung und schweren Unfällen führen.
Moderne selbsttätige Anhängekupplungen besitzen in der Regel einen mechanischen oder elektrischen Kontrollmechanismus. Der Kontrollstift zeigt (meist durch eine sichtbare oder tastbare Stellung) an, ob der Kupplungsbolzen korrekt eingerastet ist. Alternativ oder zusätzlich gibt es im Führerhaus eine Kontrollleuchte, die mittels eines elektrischen Schalters informiert, ob die Kupplung eingerastet ist.
Ein kurzes Vor- oder Rückwärtsbewegen des Fahrzeugs („Anrucken“) kann durchaus anzeigen, ob die Kupplung mechanisch hält, reicht jedoch als Sicherheitskontrolle keinesfalls aus. Es besteht die Gefahr, dass der Bolzen nicht vollständig eingerastet ist, aber noch kurzzeitig hält. Das Anrücken wäre außerdem unsicher, da bei einem nicht eingerasteten Bolzen die Kupplung aufspringen und der Anhänger sich lösen könnte.
Die Stellung des Lösehebels gibt keine sichere Auskunft darüber, ob der Kupplungsbolzen tatsächlich eingerastet ist. Der Lösehebel kann sich nach dem Einrasten durchaus in einer bestimmten Position befinden, dies garantiert aber nicht, dass die Verriegelung vollständig und sicher erfolgt ist.
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