Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.7.09-203:
Wie hoch darf ein Fahrzeug einschließlich Ladung höchstens sein (ausgenommen Fahrzeuge mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen)?
Frage
2.7.09-203
2
Punkte
Wie hoch darf ein Fahrzeug einschließlich Ladung höchstens sein (ausgenommen Fahrzeuge mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen)?
Gefragt ist nach der Gesamthöhe des beladenen Fahrzeugs. Maßgeblich ist der Abstand von der Fahrbahn bis zum höchsten Punkt des Fahrzeugs oder seiner Ladung.
4
m
Nach § 22 Abs. 2 StVO dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen nicht höher als 4 m sein. Die dort vorgesehene Ausnahme für Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt und mit entsprechenden Erzeugnissen beladen sind, ist in der Frage ausdrücklich ausgeschlossen.
Frage 2.7.09-203 im Fragenkatalog
Fragen in der Kategorie
2.7.09:
Entgegennahme, Transport und Ablieferung der Güter
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Stand April 2025.
Alle Angaben ohne Gewähr.