Antwort und Erklärung zur Frage 2.7.09-203: Wie hoch darf ein Fahrzeug einschließlich Ladung höchstens sein (ausgenommen Fahrzeuge mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen)?

Frage 2.7.09-203
2 Punkte
Wie hoch darf ein Fahrzeug einschließlich Ladung höchstens sein (ausgenommen Fahrzeuge mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen)?

Gefragt ist nach der Gesamthöhe des beladenen Fahrzeugs. Maßgeblich ist der Abstand von der Fahrbahn bis zum höchsten Punkt des Fahrzeugs oder seiner Ladung.

4 m

Nach § 22 Abs. 2 StVO dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen nicht höher als 4 m sein. Die dort vorgesehene Ausnahme für Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt und mit entsprechenden Erzeugnissen beladen sind, ist in der Frage ausdrücklich ausgeschlossen.

Führerscheinklassen: C, CE

Machbar

Frage 2.7.09-203 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 2.7.09: Entgegennahme, Transport und Ablieferung der Güter

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