Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.7.09-221:
Wie ist die Ladung zu kennzeichnen, wenn sie seitlich mehr als 0,4 m über die Fahrzeugbegrenzungsleuchten hinausragt?
Frage
2.7.09-221
4
Punkte
Wie ist die Ladung zu kennzeichnen, wenn sie seitlich mehr als 0,4 m über die Fahrzeugbegrenzungsleuchten hinausragt?
Die Kennzeichnung macht die zusätzliche Breite der Ladung für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar. Die vorgeschriebenen Leuchten sind bei Dämmerung, Dunkelheit oder sonst entsprechend schlechten Sichtverhältnissen erforderlich (§ 17 Abs. 1 StVO).
Frage 2.7.09-221 im Fragenkatalog
Fragen in der Kategorie
2.7.09:
Entgegennahme, Transport und Ablieferung der Güter
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Stand April 2025.
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