Antwort und Erklärung zur Frage 2.7.09-221: Wie ist die Ladung zu kennzeichnen, wenn sie seitlich mehr als 0,4 m über die Fahrzeugbegrenzungsleuchten hinausragt?

Frage 2.7.09-221
4 Punkte
Wie ist die Ladung zu kennzeichnen, wenn sie seitlich mehr als 0,4 m über die Fahrzeugbegrenzungsleuchten hinausragt?

Die Kennzeichnung macht die zusätzliche Breite der Ladung für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar. Die vorgeschriebenen Leuchten sind bei Dämmerung, Dunkelheit oder sonst entsprechend schlechten Sichtverhältnissen erforderlich (§ 17 Abs. 1 StVO).

Führerscheinklassen: C, C1, CE

Schwer

Frage 2.7.09-221 im Fragenkatalog

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