Anerkannte Regeln der Technik beschreiben bewährte Verfahren zur Ladungssicherung, etwa den geeigneten Einsatz von Zurrgurten und rutschhemmenden Unterlagen. Ihre Beachtung ist in § 22 Abs. 1 StVO ausdrücklich vorgeschrieben.
Die StVO enthält verbindliche Vorgaben zur Beförderung und Sicherung von Ladung. Nach § 22 Abs. 1 StVO muss die Ladung so verstaut und gesichert sein, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutscht, umkippt oder herabfällt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält Angaben zur Identität des Fahrzeugs und zum Fahrzeughalter. Sie enthält keine Vorgaben dazu, wie Ladung befördert oder befestigt werden muss.
Ich muss…
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