Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.7.09-231:
Auf welche Art von Transporten weist diese am Fahrzeug angebrachte Tafel hin?
Frage
2.7.09-231
2
Punkte
Auf welche Art von Transporten weist diese am Fahrzeug angebrachte Tafel hin?
Laut § 55 Absatz 2 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) müssen Fahrzeuge, die zur Beförderung von Abfällen gemäß § 49 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) eingesetzt werden, an gut sichtbarer Stelle an beiden Außenseiten eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem Rand und dem Buchstaben „A“ haben.
Frage 2.7.09-231 im Fragenkatalog
Fragen in der Kategorie
2.7.09:
Entgegennahme, Transport und Ablieferung der Güter
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Stand April 2025.
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