Antwort und Erklärung zur Frage 2.7.09-231: Auf welche Art von Transporten weist diese am Fahrzeug angebrachte Tafel hin?

Bild zur Frage 2.7.09-231

Auf Abfalltransporte

Auf Armeetransporte

Auf Gefahrguttransporte

Informationen zur Frage

ANr: 2.7.09-231
Annex: 4.1.2
2 Punkte

Führerscheinklassen: C, C1, CE.

Fehlerquote: 12,7 %

Antwort für die Frage 2.7.09-231

Richtig ist:

  • Auf Abfalltransporte

Erklärung für die Frage 2.7.09-231

Laut § 55 Absatz 2 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) müssen Fahrzeuge, die zur Beförderung von Abfällen gemäß § 49 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) eingesetzt werden, an gut sichtbarer Stelle an beiden Außenseiten eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem Rand und dem Buchstaben „A“ haben.  Sie ist damit eindeutig als „A-Tafel“ (Abfall) nach deutschem Recht identifiziert und kennzeichnet ausschließlich Fahrzeuge für Abfalltransporte, insbesondere solche, die unter die Nachweisverordnung (NachwV) fallen.

Frage 2.7.09-231 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 2.7.09: Entgegennahme, Transport und Ablieferung der Güter

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