Die Mindestzahl der Feuerlöscher hängt hier nicht von der Zahl der Fahrgastplätze ab. § 35g Abs. 1 StVZO schreibt mindestens zwei Feuerlöscher für Doppeldeckfahrzeuge vor, nicht für Eindecker ab 12 Fahrgastplätzen.
Nach § 35g Abs. 1 StVZO muss in einem Eindecker mindestens ein betriebsfertiger Feuerlöscher mitgeführt werden. Betriebsfertig bedeutet, dass er einsatzbereit ist und im Brandfall benutzt werden kann.
© 2010 — 2026 Führerscheintest online
Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.