Die Straße ist nur schwach beleuchtet. Außerhalb des Lichtkegels der Scheinwerfer sind Personen und Hindernisse schwer zu erkennen.
Personen können sich besonders mit dunkler Kleidung kaum vom Hintergrund abheben. Zwischen den parkenden Fahrzeugen können sie zudem verdeckt sein und beim Betreten der Fahrbahn leicht übersehen werden.
Entgegenkommende Kraftfahrzeuge sind durch ihre nach vorn gerichteten Scheinwerfer in der Regel schon aus größerer Entfernung erkennbar. Bei Dunkelheit müssen die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen benutzt werden (§ 17 Abs. 1 StVO). Die Dunkelheit allein führt daher hier nicht dazu, dass Gegenverkehr erst spät erkannt wird.
Die abgestellten Fahrzeuge am linken Fahrbahnrand sind teilweise nur schwach sichtbar. Dadurch können ihre Umrisse und ihre Lage zur Fahrbahn erst spät erkannt werden, sodass eine Kollision droht.
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